Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem technischen Zeichenbüro ProPlan, mit Sitz in Österreich (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dessen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2. Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt technische Zeichenleistungen, wie z.B. CAD-Zeichnungen, Pläne, Detailkonstruktionen oder Dokumentationen, Anleitungen, Stücklisten und Visualisierungen oder sonstige Leistungen nach den Vorgaben des Kunden.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistungen zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Ausführung notwendigen Unterlagen, Informationen und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes oder Festpreises zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
6. Lieferfristen
(1) Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
(2) Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder sonstige nicht von ProPlan zu vertretende Umstände verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle Zeichnungen, Pläne und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe oder anderweitige Nutzung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
8. Gewährleistung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängeln wird ProPlan nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.
(3) Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.
10. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
11. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Republik Österreich.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.